Allgemeine Reisebedingungen (gültig ab 01.07.2004 bis zum Erscheinen einer veränderten Variante)
Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen telefonisch, schriftlich, persönlich oder über Online-Dienste aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich,
fernmündlich oder per E-Mail beim Reiseveranstalter VIISK,
PÕIS JA ÕLEKÕRS OÜ, Tallinn vorgenommen
werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter
zustande. Der Reiseveranstalter bestätigt schriftlich die
Buchung der angemeldeten Reise.
2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Der Reisepreis ist spätestens bei Aushändigung der Reiseunterlagen
vor Reiseantritt zu leisten, in der Regel aber mindestens 6 Wochen
vor Reisebeginn.
3. Leistungen, Nebenabreden
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf
bezüglichen Angaben in der Buchungsbestätigung.
3.2. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche
usw.), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung
des Reiseveranstalters.
4. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
4.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs
der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Die
Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen.
4.2. Bei einem Rücktritt hat der Reiseveranstalter Anspruch
auf Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für
seine Aufwendungen. Aufgrund der Kurzfristigkeit des Reisebeginns
gelten für Rücktritt bzw. Umbuchung folgende Gebühren:
- bis 21 Tage vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises, mindestens
jedoch EUR 50,-
- 20 bis 10 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises, mindestens
jedoch EUR 100,-
- 9 bis 5 Tage vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises, mindestens
jedoch EUR 300,-
- ab 4 Tage vor Reiseantritt bis Reiseantritt 100 % des Reisepreises
4.3. Bei Nichtantritt der Reise (No Show) ist der gesamte Reisepreis
zu entrichten. Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit,
nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter ein geringerer Schaden
entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung
im Einzelfall.
4.4. Bis zum Reisbeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung
der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Die hierdurch entstehenden
Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Stellung einer Ersatzperson
wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,- pro
Person berechnet.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseveranstaltungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch,
so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern
um Erstattung bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher
Umstände
Wird die Organisation der Reise infolge bei Vertragsabschluß
nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (force majeure) erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter
für die bereits erbrachten oder zu Beendigung der Reise noch
zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
und aufgrund von Ereignissen, die dem Reiseveranstalter die Erbringung
seiner Leistungen wesentlich erschweren oder gar unmöglich
machen, hat der Reiseveranstalter nicht zu vertreten. Besonders
gilt dies für Streik und Aussperrung, behördliche Anordnungen,
Ausfall von Kommunikationsnetzen, Umweltkatastrophen oder Fälle
militärischer Auseinandersetzungen.
7. Haftung des Reiseveranstalters
7.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für die
1. gewissenhafte Reisevorbereitung.
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
3. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistungen.
7.2. Bei Buchungen von Flug-, Bus-, Eisenbahn- oder Fährleistungen
handelt es sich um Vermittlungsdienstleistungen. Der Reiseveranstalter
haftet gegenüber dem Kunden in Hinblick auf diese Leistungen
nicht. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den
Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unternehmens. Ansprüche
des Reisenden aus eventuell entstandenen Schäden an Menschen,
Tieren oder Sachwerten sind ausschließlich an das jeweilige
Unternehmen, nicht aber an den Reiseveranstalter, zu richten.
7.3. Soweit der Reiseveranstalter Flug-, Bus,- Eisenbahn- oder
Fährzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der
Änderung seitens des Transportunternehmens. Für Verspätungen
und Verzögerungen und daraus resultierende Schäden haftet
der Reiseveranstalter nicht. Dies gilt auch, wenn das Transportunternehmen
seine Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
8. Gewährleistung/Abhilfe
8.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so
kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann
die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Erfolgt die Mängelanzeige durch den Reisenden
nicht unverzüglich und vor Ort gegenüber dem Reiseveranstalter
oder der Reiseleitung, so verliert der Reisende seine Gewährleistungsansprüche.
Unabhängig von der Anzeige vor Ort ist der Reisende verpflichtet,
innerhalb eines Monats nach Ende der Reise etwaige Gewährleistungsansprüche
schriftlich geltend zu machen.
8.2. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen
Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag schriftlich kündigen. Dasselbe
gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem,
dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur
dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen
Reiseleistungen entfallenden Reisepreis, sofern diese Leistungen
für ihn von Interesse waren.
8.3. Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat,
der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz
verlangen.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung und Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden,
ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
durch den Reiseveranstalter bedingt sind. Der Reiseveranstalter
unterrichtet über alle erforderlichen Bestimmungen, die ihm
bekannt sind oder bekannt sein müssten. Der Reisende ist
hierbei verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn
er eine andere als die deutsche, österreichische, schweizerische,
liechtensteinische oder luxemburgische Staatsangehörigkeit
besitzt bzw. nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes
der Europäischen Union ist.
10. Unwirksamkeit der Reisebedingungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
11. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist
der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn die Klage
richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland/Estland haben, oder gegen Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters
maßgebend.
Reiseveranstalter:
ESTLAND – REISEN
VIISK, PÕIS JA ÕLEKÕRS OÜ
Handelsregistereintrag AZ 104669695 Landgericht Pärnu
Registeradresse: Virve 4, 11314 Tallinn
Landkreis Harjumaa, Estland
Geschäftsführer: Volker Röwer
